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Vereinfachter Spendennachweis:
Zuwendungen bis zu 300,- € unterliegen nach deutschem Recht dem vereinfachten Spendennachweis. Ein Ausdruck dieser Seite und Ihre Überweisung reichen zur steuerlichen Geltendmachung Ihrer
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Spenden über 300,- € bestätigen wir Ihnen gerne _
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Zustiftung in das Grundstockvermögen
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 1470 0205 0068 4114 0114
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Diese Spenden erhöhen das Grundstockkapital der Stiftung.
Das Grundstockvermögen wird nicht für konkrete Projekte angefasst sondern wird angelegt und bleibt dauerhaft erhalten. Ausschließlich die Rendite der Grundstockvermögensanlage fließt in die aktuellen Jahres-Projekte der Stiftung.