Stiftungssatzung
Präambel:
Die "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" will eine Welt mitgestalten, in der Kinder keine Armut erleiden, sich gesund entwickeln und frei entfalten können. Eine Welt, in der Kinder mit Würde und Respekt behandelt werden. Deshalb stehen die Wünsche, Rechte und Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt aller Hilfsprojekte, die von der Stiftung gefördert werden.
§ 1 Name, Rechtsstand
1. Die Stiftung führt den Namen "Patrick Schnepf Stiftung "water is life".
2. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Stiftung Kinderhilfe mit Plan, einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg, als Treuhänder verwaltet.
§ 2 Stiftungszweck
1. Die Stiftung soll mit ihren Mitteln die Grundbedürfnisse von Kindern, deren Familien und Lebensgemeinschaften in unterentwickelten Ländern befriedigen und deren Fähigkeiten fördern, selbst einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensgemeinschaft zu leisten. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der mildtätigen Zwecke des Vereins "Plan International Deutschland e.V." und der mildtätigen Stiftung "Stiftung Kinderhilfe mit Plan", beide mit Sitz in Hamburg, sowie die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Mit den bereitgestellten Mitteln sollen mildtätige Zwecke sowie die Gesundheitsförderung und Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.
2. Die unterstützung von Projekten anderer gemeinnütziger/mildtätiger Körperschaften ist erst möglich ab jährlichen Stiftungseinnahmen von 1.000,- Euro. Bei der Verwirklichung der Stiftungszwecke müssen mindestens 51 % der jährlichen Stiftungseinnahmen für Projekte und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die in Trägerschaft der Stiftung Kinderhilfe mit Plan oder in deren Kooperation realisiert werden.
3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Projekten im Bereich der Nutzung von Wasser und der Gesundheitsförderung. Die Stiftung entscheidet nach ihrem sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden.
§ 3 Einschränkung
1. Die "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische und natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
2. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht niemanden zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet.
§ 4 Grundstockvermögen
1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus einem Barkapital von XY,- Euro. Es ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten.
2. Die Anlage des Stiftungsvermögensobliegt der Treuhänderin. Die Treuhänderin hat das Vermögen der Stiftung gesondert von ihrem eigenen Vermögen zu verwalten.
§ 5 Stiftungsmittel
1. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben:
- aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und
- aus Zuwendungen, soweit diese vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des Grundstockvermögens bestimmt sind
2. Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
3. Zuwendungen von Todes wegen, die vom erblasser nicht ausdrücklich zur zeitnahen Erfüllung des Stiftungszwecks bestimmt sind, dürfen dem Stiftungsvermögen als Zustiftung zugeführt werden.
4. Es dürfen Rücklagen im steuerrechtlich zulässigen Umfang gebildet werden.
5. Umschichtungen können nach Vorgabe des Vorstands der "patrick Schnepf Stiftung "water is life" dem Stiftungsvermögen zugeführt werden oder für den Stiftungszweck verwendet werden.
§ 6 Geschäftsjahr, Jahresrechnung
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Die Treuhänderin hat in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr eine Jahresübersicht mit einer Jahresrechnung, eine Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" zu erstellen.
§ 7 Stiftungsvorstand
1. Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.
2. Der Stiftungsvorstand besteht aus einem Mitglied. Der Gründungsvorstand ist Patrick Schnepf.
3. Die Amtszeit des Stiftungsvorstands ist die Lebenszeit des Vorstandes. Der Vorstand kann jederzeit von seinem Amt zurücktreten.
4. Der Stiftungsvorstand hat zu Beginn seiner Amtszeit eine Liste mit potentiellen Nachfolgern inklusive Adresse zu erstellen, die im Falle seines Ablebens oder seines Rücktritts gefragt werden, den Stiftungsvorstand zu übernehmen. Diese Liste kann auf Wunsch des amtierenden Vorstandes jederzeit geändert werden. In der Liste muss angegeben sein, in welcher Reihenfolge die potentiellen Nachfolger gefragt werden, den Vorsitz zu übernehmen. Tritt Nr. 1 den Vorsitz nicht an, wird Nr. 2 gefragt und so fort.
5. Ist zu einem Zeitpunkt kein Vorstand eingesetzt, so wird vom Vorstand des vereins "Plan International Deutschland e.V.", mit Sitz in Hamburg ein aus drei Personen bestehender Vorstand berufen und abberufen.
6. Die Tätigkeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen können gegen Vorlage der entsprechenden Belege ersetzt werden.
7. Die Aufgaben des Stiftungsvorstandes der "patrick Schnepf Stiftung "water is life" liegen in der Kontrolle der Pflichten des Treuhänders und in der Wahrnehmung der Rechte der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life".
8. Der Treuhänder hat gegenüber der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" die Pflicht, eine Basisverwaltung zu erbringen, beziehungsweise von Dritten erbringen zu lassen. Der Basisservice wird gemäß der aktuellen Pauschale vergütet und umfasst folgende Tätigkeiten:
- Kontoführung der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life",
- Buchführung der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
- Erstellung einer Jahresübersicht,
- Standard-Vermögensanlage,
- Kontakt zum Finanzamt inklusive Vorbereitung der Prüfung und
- Bereitstellung von mindestens einer geprüften Verwendungsmöglichkeit jährlich.
9. Die jährliche Verwaltungspauschale beträgt derzeit 3 % der Stiftungserträge, bestehend aus Vermögenserträgen und Spenden, maximal 1.000,- Euro pro Jahr. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
10. Im gesetzlichen Rahmen hat der Vorstand der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" gegenüber dem Treuhänder das Recht zu entscheiden, auf welche konkreten Projekte die Stiftungsgelder verteilt werden.
§ 8 Treuhänderschaft
Die Treuhänderschaft kann von dem Treuhänder fristlos gekündigt werden, wenn der Stifter oder der Vorstand der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt oder Sekten (beispielsweise Curch of Scientology International) oder verfassungsfeindlichen Organisationen angehört. Das Gleiche gilt, wenn der Stifter oder der Vorstand der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" in der Öffentlichkeit Grundsätze des allgemeinen Anstandsgefühls sowie der guten Sitten, mit den damit verbundenen moralischen und ethischen Werten, verletzt.
§ 9 Satzungsänderung
Satzungsänderungen können vom Vorstand der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" mittels einstimmigen Beschlusses und mit Zustimmung des Treuhänders nur durchgeführt werden, soweit dadurch die Zielsetzung des Stifters und die Vorschriften des Abschnittes "Steurerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung nicht verletzt werden. Die Satzungsänderung muss in einer von dem Treuhänder und vom Vorstand der "Patrick Schnepf Stiftung 2water is life" unterzeichneten schriftlichen Erklärung enthalten sein. Der Treuhänder und der Vorstand der "Patrick Schnepf Stiftung "water is life" erhalten je eine Ausfertigung.
§ 10 Vermögensanfall
Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Stiftungsvermögen an die "Stiftung Kinderhilfe mit Plan" mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Empfänger hat das Vermögen unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden.
Hamburg, den 18.12.2008
Stifter
Treuhänder
Patrick Schnepf Dr. Werner Bauch
Vorstand Stiftung Kinderhilfe mit Plan
Rainer Funke
Vorstand Stiftung Kinderhilfe mit Plan